Tierprozesse im Mittelalter: Tiere vor Gericht

Im Mittelalter glaubten die Menschen, in einer von Gott geschaffenen Welt zu leben. Denn Gott hatte Himmel und Erde erschaffen un...

Im Mittelalter glaubten die Menschen, in einer von Gott geschaffenen Welt zu leben. Denn Gott hatte Himmel und Erde erschaffen und sie mit Lebewesen bevölkert. Natürlich galt der Mensch als die Krone der Schöpfung, doch auch von Tieren nahm man an, dass sie eine Seele besaßen. Tiere konnten deshalb für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden.

Die Folge: Tiere waren Mitglieder der mittelalterlichen Rechtsgemeinschaft und konnten vor Gericht als Zeugen auftreten, aber auch als Täter verurteilt werden. Und so kam es im Mittelalter immer wieder zu spektakulären Gerichtsprozessen gegen Tiere!

Im Sachsenspiegel (14. Jh.) werden Tiere ebenso wie Menschen bestraft: Alle Tier, die bei einer Vergewaltigung anwesend waren, sollen geköpft werden. (Abbildung: Universitätsbibliothek Heidelberg, Sachsenspiegel, Cod. Pal. germ. 14, Bl. 12v.)


Barthélemy de Chasseneuz: Jurist im Auftrag der Ratten von Autun


Barthélemy de Chasseneuz (1480-1541) war einer der klügsten und besten Juristen seiner Zeit. Er verfasste mehrere komplexe und vielgelesene Rechtstexte und war vor Gericht ein gefürchteter Verteidiger. Diesen Ruf hatte er sich unter anderem erarbeitet, indem er 1508 die Ratten der Diözese Autun vor Gericht verteidigte.

Dabei ließ Barthélemy de Chasseneuz nichts unversucht: So sorgte er zum Beispiel für eine Vertagung des Prozesses, weil er den Richter überzeugen konnte, dass die Ratten nicht genug Zeit hatten, vor Gericht zu erscheinen, da sie auf dem Weg dorthin den hungrigen Katzen ausweichen mussten.

Ratten waren nicht die einzigen Tiere, die der hochgebildete Jurist verteidigte. Im Jahr 1520 soll er bei einem Prozess als Verteidiger von Holzwürmern aufgetreten sein. Im Mittelalter gab es immer wieder solche Prozesse gegen Tiere, die stets nach den gleichen strengen juristischen Regeln durchgeführt wurden, wie sie auch für Menschen galten.

Zu den Tieren, gegen die Gerichtsprozess geführt wurden, zählen zum einen Nutztiere wie Schweine, Rinder oder Hunde, die einen Menschen verletzt oder getötet hatten. Gegen wilde Tiere wurden dagegen nie solche Prozesse geführt. Die Prozesse gegen Nutztiere waren in der Regel weltliche Prozesse. Gegen Schädlinge wie Heuschrecken oder Maikäfer führte man dagegen geistliche Prozesse vor bischöflichen Gerichten.

Die strengen Regeln bei Prozessen gegen Nutztiere

Auch wenn es sich bei den Nutztieren natürlich nicht um Menschen handelte, wurden die Tiere vor Gericht trotzdem wie Menschen behandelt. Ein Richter erstattete Anzeige gegen das Tier und eröffnete den Prozess durch eine Vernehmung der Zeugen, die unter Eid aussagen mussten.

Manchmal wurden die Tiere während des Prozesses sogar in Untersuchungshaft genommen. Wir wissen von der Quittung eines Kerkermeisters aus Frankreich, der die im Sommer 1408 entstandenen Kosten für Ernährung eines Schweins in Untersuchungshaft erstattet bekommen hat.

Einem schriftlichen Urteil folgte dann die Vollstreckung des Urteils. Meist endeten die Prozesse für die Tiere mit der öffentlichen Hinrichtung am Galgen. So zum Beispiel im Jahr 1499 in Sèves:

„Und was das genannte Schwein betrifft, haben wir es verurteilt und verurteilen es aufgrund der in dem genannten Prozess enthaltenen und festgestellten Gründe, der Gerechtigkeit halber aufgehängt und exekutiert zu werden im Hoheitsbereich meiner genannten Herren, nach unserem definierten Spruch und mit Recht.“ (Zitiert nach Dinzelbacher, S. 113)

Seltener wurden Tiere auch zur Strafe verstümmelt. Im französischen Städchen Falaise hatte im Jahr 1386 ein Schwein ein Kind verletzt. Das Schwein wurde verurteilt und entsprechend der Verletzungen des Kindes verstümmelt. Anschließend kleidete man das Schwein in Menschenkleider und ließ es am Galgen hinrichten. Auch diese "spiegelnden Strafen" wurden sonst gegen Menschen verhängt.

Auch die Religion spielte bei den Tierprozessen im Mittelalter eine wichtige Rolle. Wenn ein Schwein etwa ein Kind am Freitag biss, dann erhielt es eine härtere Strafe. Schließlich hatte das Schwein damit die Fastenregeln verletzt, die am Freitag galten und die den Verzehr von Fleisch verboten!

Die kuriosen Fälle des Barthélemy de Chasseneuz wurden 1993 sogar von Leslie Megahey verfilmt. Colin Firth übernahm die Hauptrolle und verteidigte ein Schwein:


Tierprozesse im Mittelalter: Todernste Gerichtsprozesse

Diese Tierprozesse waren keinesfalls Spaßveranstaltungen. Die beteiligten Richter und Verteidiger waren professionelle Juristen, die an Universitäten studiert hatten. Als 1314 ein Urteil über einen Stier gesprochen wurde, bestätigte das sogar das Pariser Parlament - also das höchste französische Gericht, das es damals gab.

Nicht nur die Bezahlung dieser hochgebildeten Juristen war teuer. Ein Henker in Failais verlangte Lohn für die Hinrichtung einer Sau und für den Kauf neuer Handschuhe. Auch Experten und Sachverständige wurden manchmal vorgeladen, um dem Gericht Auskunft zu geben - sie mussten ebenfalls bezahlt werden.

Das Urteil über die Tiere stand bei Gerichtsprozess keinesfalls von Anfang an schon fest. Die Verteidiger ließen nichts unversucht, um die angeklagten Tiere frei zu bekommen. In Arles betonte zum Beispiel ein Jurist bei seinem Plädoyer für einen Heuschreckenschwarm, dass die Tiere nur ein Werkzeug Gottes seien, die den Menschen in seinem Glauben prüfen sollten.

Raupen und Würmer hätten zudem das von Gott gegebene Recht, sich von den Früchten der Felder zu ernähren. Manchmal war dieses Argument erfolgreich: Dann erhielten die Heuschrecken zum Beispiel eine unkultivierte Wiese oder einen Acker, um sich dort zu ernähren. Ob die Insekten sich wirklich daran hielten, ist allerdings nicht überliefert.

Sogar ganz offizielle Gnadengesuche konnten die Tiere erlangen. So stellte etwa Herzog Philipp der Kühne 1379 eine Begnadigungsurkunde (lettre de grace) aus für zwei Schweineherden, die wegen des Mordes an Menschen angeklagt waren. Das offizielle Dokument folgte in Form und Inhalt den Begnadigungsschriften für Menschen: Die Hauptschuldigen wurden hingerichtet, die anderen Schweine dagegen begnadigt. Schwangere Mäuseweibchen oder minderjährige Insekten erhielten im Jahr 1520 in Südtirol sogar eine Gnadenfrist durch den Richter Conrad Spergser!

Heuschrecken und andere Schädlinge waren eine existenzbedrohende Gefahr im Mittelalter, denn sie konnten ganze Ernten vernichten. (Abbildung: Bayerische Staatsbibliothek, Schedelsche Weltchronik, http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00034024/image_534)


Prozesse gegen Schädlinge vor geistlichen Gerichten

Die Prozesse gegen Schädlinge wie Heuschrecken, Engerlinge und andere Insekten, Nager und Würmer liefen ebenso nach strengen juristischen Regeln ab. Die geistlichen Gerichte zogen alle Register der kirchlichen Rechtssprechung, um die Schädlinge zu bestrafen - bis hin zu Exkommunikation und Exorzismus.

Ein bekanntes Beispiel für Prozesse gegen Schädlinge ist der Maikäferprozess, der 1478/79 in Lausanne geführt wurde. Das bischöfliche Gericht von Lausanne führte um 1500 mehrere Prozesse gegen Egerlinge, die die Ernte vernichteten.

Die Prozesse begannen mit der Ernennung eines Prokurators. Der begab sich persönlich zu den Egerlingen auf das Feld, das sie gerade zusammenfraßen und zitierte sie vor Gericht. Sogar einen offiziellen Gerichtstermin nannte er ihnen.

Vor Gericht wurde dann die Anklage verlesen. Der Richter nahm daraufhin ein paar Insekten in seine Hand und befahl ihnen mit strenger Stimme, das Gebiet innerhalb von drei Tagen zu verlassen. Das half leider nichts, deshalb wurden die Engerlinge verurteilt. Einige Exemplare richtete man hin, den Rest belegten Priester bei einer Prozession über die Felder mit dem Bann. Eine Unmenge Weihwasser, mit dem man die Felder besprengte, sollte die Schädlinge vertreiben.

Aus dem Jahr 1481 ist uns aus Mâcon ein Urteil überliefert, das erkennen lässt, wie ernst man es mit den Kirchenstrafen gegen die Schädlinge meinte:

„Weil sie auf diese Weise unserem Gebot, nein, viel mehr dem der Kirche und dem Gottes, auf Betreiben Satans nicht gehorchen, verfluchen und exkommunizieren wir sie vonseiten des allmächtigen Gottes und aller seiner Heiligen. Und gegen die so verfluchten und exkommunizierten Tiere bringen wir in diesen unseren Schriften das Urteil des Anathemas ein. Und Ihr, ihr Kapläne und Kirchenleiter, sollt vonseiten und im Auftrag des allmächtigen Gottes selbst, unseres Herrn Jesus Christus und seiner Passion, der seligen Jungfrau Maria, seiner Mutter, und aller seiner Heiligen sie verfluchen und mit dem Anathema belegen und ihnen den Fluch und das Anathema verkünden und sie so als verflucht, exkommuniziert und anathematisiert verlautbaren.“ (Zitiert nach Dinzelbacher, S. 119)

Mit den Engerlingen ging man meistens besonders hart ins Gericht. Denn diese Tiere wurden in der biblischen Geschichte von der Arche Noah nicht erwähnt. Dementsprechend galten Engerlinge auch nicht als ein Teil der göttlichen Schöpfung. Anders als Heuschrecken, deren zerstörerische Kräfte etwa in der Moses-Geschichte eindrucksvoll geschildert wurden, waren Engerlinge damit auch keine Strafe Gottes oder eine Form der Glaubensprüfung.

Auch mit Exorzismus versuchte man, die Schädlinge zu vertreiben. Aus Lausanne ist eine Exorzismusformel des bischöflichen Gerichts von 1452 überliefert:

„Ich exorziere euch, Krankheit bringende Würmer oder Mäuse, beim allmächtigen Gott, dem Vater, und Jesus Christus, seinem Sohn, und dem Heiligen Geist, der aus beiden hervorgeht, damit ihr sogleich von diesen Gewässern, Feldern oder Weinbergen usf. verschwindet und nicht weiter in ihnen wohnt, sondern zu solchen Örtlichkeiten umzieht, wo ihr niemandem schaden könnt. Ich verfluche euch vonseiten des allmächtigen Gottes und des ganzen himmlischen Hofes und der Heiligen Kirche Gottes, dass ihr, wohin auch immer ihr gehen werdet, verflucht seid, dass eben ihr von Tag zu Tag abnehmt und schwindet, bis von euch an keinem Ort mehr Überreste zu finden sind, ausgenommen solche, die dem Heil und Gebrauch der Menschen nützlich sind. Dies zu gewähren möge sich der herablassen, der kommen wird zu richten die Lebendigen und die Toten und die Welt durch das Feuer.“ (Zitiert nach Dinzelbacher, S. 117)

Mittelalterliche Kritik an den Tierprozessen

Sicherlich wurde nicht alle Tiere, die Menschen angegriffen oder getötet hatten, der Prozess gemacht. Häufig wurde der Besitzer des Tiers angeklagt und musste Schadensersatz leisten. Denn es gab auch kritische Stimmen, die den Sinn der Tierprozesse in Frage stellten. So zum Beispiel der französische Jurist Philipp de Beaumanoir, der 1283 schrieb:

"Die stummen Tiere haben kein Verständnis von dem, was gut und böse ist, und daher ist rechtliches Vorgehen vergebens, denn dieses muss zur Vergeltung einer Untat geschehen, und der, der die Untat begangen hat, muss wissen und verstehen, dass er für eine bestimmte Untat eine bestimmte Strafe davonträgt. Aber ein solches Verständnis gibt es nicht unter den stummen Tieren." (Zitiert nach Dinzelbacher, S. 129)

Der Hauptvorwurf, der gegen Tierprozesse vorgebracht wurde, war die Habgier der Gerichtsherren. Schließlich verdienten die an jedem Prozess gegen ein Tier mit. Ab dem 16. Jahrhundert wurde die Kritik an den Tierprozessen immer lauter - doch erlebten die Tierprozesse in dieser Zeit auch gerade ihren Höhepunkt.

Vor allem Reformation und aufklärerischer Rationalismus drängten die Tierprozesse immer weiter zurück. Doch noch 1789 wurde in Brabant ein Todesurteil gegen einen Stier ausgesprochen. Und selbst im 20. Jahrhundert wurden noch Tiere verurteilt und hingerichtet.

Besonders aufwühlend ist sicherlich das Schicksal der Elefantenkuh Mary, die einen Pfleger niedergetrampelt hatte. Sie wurde am 13. September 1916 in Tennessee im zweiten Anlauf gehängt. Beim ersten Mal war die Kette um Marys Hals gerissen und das Tier hatte sich beim Sturz das Becken gebrochen.

Literatur zu den Tierprozessen im Mittelalter

Dinzelbacher, Peter: Das fremde Mittelalter. Gottesurteil und Tierprozess, Essen 2006.

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